Zypern steht auf der weißen Liste der OECD und daher nicht einmal im Verdacht eine Steueroase zu sein. Trotzdem hat Zypern mit 12,5% eine sehr niedrige Unternehmensgewinnsteuer und eine niedrige Einkommenssteuer.

Die Steuern auf Gewinne auf Veräußerungen von Firmen und die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer sind 0%. Zypern hat mit 40 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das DBA zwischen Zypern und Deutschland bietet Vorteile, welche in anderen Abkommens nicht zu finden sind.

Aus rein steuerlichen Gründen verabschiedeten sich rund 22.000 Privatpersonen und Unternehmer allein im vergangenen Jahr aus der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich. Und die anhaltenden Diskussionen um die erneute Anhebung des Spitzen-steuersatzes, eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer bzw. Reichensteuer und die ständige Erweiterung staatlicher Kontrollmechanismen veranlassen mittlerweile nicht nur vermögende Personen, Ihrer angestammten Heimat den Rücken zu kehren.

Besonders vorteilhafte steuerliche Regelungen bietet der EU-Mitgliedsstaat Zypern europäischen Auswanderern.

Nur ein Teil der vielen Vorzügen von Zypern sind:

  • Non Dom Status mit Steuerfreiheit - weitgehende Steuerfreiheit auf persönliche Einkünfte. Voraussetzung ist die Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes nach Zypern sowie die Beantragung des sg. Non Dom Status).
  • ohne Remittance-Base-Besteuerung - Zyperns besteuert somit auch Dividenden ausländischer Herkunft nicht. Erwirtschaftetes Kapital kann somit international frei transferiert, gehalten und verfügt werden. Steuerfrei!
  • ohne 183 Tage Mindestaufenthalt – die Vorteile des steuerlichen Wohnsitzes gelten bereits bei einem jährlichen Aufenthalt von nur 60 Tagen, unabhängig ob diese an einem Stück oder mit Unterbrechungen in Zypern verbracht wurden.
  • mit einer 17 Jahre andauernden Garantie - für die wesentlichen Vorteile aus seinem Non Dom Programm
  • Zins- und andere Anlagegewinne sind steuerfrei! –verzichtet auf die Besteuerung dieser Erträge bei Privatpersonen mit Zypern Non Dom Status. Juristischen Personen stehen weitere legaler Konstellationen zur Verfügung, inbegriffen. auch Dividenden aus In- und Auslandfirmen.
  • Im Rahmen des OECD CRS und EU-FATCA - unterhält der Inhaber eines Privat- oder auch Geschäftskontos seinen steuerlichen Wohnsitz in Zypern, so melden inländische und ausländische Banken die nach OECD CRS und EU-FATCA relevanten Daten lediglich nach Zypern.

Ein steuerlicher Wohnsitz mit Non Dom Status in Zypern verschafft Ihnen höchste Diskretion und wahrhaft finanzielle Freiheit.

  • Die in Zypern erhobene Körperschaftssteuer von 2,5% bzw. 12,5% stellt eine Endbesteuerung dar. Zypern verzichtet in diesem Zusammenhang auf die vorgelagerte Besteuerung und „erspart“ damit den Gesellschaftern des Unternehmens komplizierte Steuererklärungen, Antragsstellungen und Wartezeit auf eventuell anteilig erfolgende Rückerstattung.
  • Als vollwertige europäische Gesellschaft mit VAT-Nummer und Betriebsstätte weltweit steuerlich anerkannt Geschäfte zu betreiben (die Limited entspricht hierbei per Definition einer deutschen GmbH).
  • In Zypern existieren keine Gewerbesteuern, Verteidigungsabgaben oder gar Solidarabgaben.
  • Beteiligt sich die Zypern Gesellschaft an einem anderen Unternehmen, so sind die daraus resultierenden Dividendenbezüge steuerfrei!
  • Gewinne aus Aktienhandel und den meisten anderen Anlageformen sind ebenfalls in Zypern steuerfrei.
  • Verluste einer Zypern Gesellschaft können vorgetragen werden*.
  • Die Betriebsstätte einer Zypern Gesellschaft kann in der Regel auf die Privatwohnung oder das Privathaus eines der Gesellschafter angemeldet werden (Produktionsstätten ausgenommen). Insbesondere für den Zypern Non Dom ist diese Regelung enorm vorteilhaft, da hierdurch Mietkosten für eine gewerbliche Räumlichkeit entfallen.
  • Bankkonten können auf Wunsch auch außerhalb Zyperns geführt werden (Kapitalschutzklausel).
  • Die Vererbung von Gesellschaftsanteilen erfolgt in Zypern steuerfrei.

Diese und viele weitere Vorteile bietet Zypern. In Verbindung mit dem Non Dom Status eines oder auch mehrerer Gesellschafter, welche ihre Dividenden steuerfrei entnehmen können, stellt dies eine enorm geschätzte, werthaltige und langfristig angelegte Alternative zu Wohnsitz auf Zypern dar.

Darüber hinaus zeigen die neu geschlossenen Informationsabkommen, hier insbesondere OECD CRS – das sogenannte OECD Informationsabkommen – und EU-FATCA, das Informationsabkommen der EU-Staaten, nicht nur überaus deutlich das Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern, sondern auch Wirkung. Das Bankgeheimnis gehört mittlerweile nahezu weltweit der Vergangenheit an!

Wer zukünftig sein erwirtschaftetes Vermögen und sein unternehmerisches Handeln daher nicht mehr ungefragt herzeigen möchte, sollte seinen Wohnsitz ins wesentlich liberalere Ausland verlagern. Vom europäischen Mittelmeer bis zum Persischen Golf bieten sich ausreichende interessante Möglichkeiten.

Wer durch die Verlagerung seines Wohnsitzes ins Ausland anfallende Steuerlasten auf ein Minimum reduziert, braucht zukünftig weder OECD CRS noch EU-FATCA fürchten. Jenseits der Grenzen ist auch diesbezüglich die Freiheit nahezu grenzenlos!

Die einwandfreie Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Keine Frage, die steuerlich motivierte Wohnsitzverlagerung ist heutzutage bedeutend einfacher geworden. Vielleicht auch mit ein Grund, warum man nicht mehr sonderlich viel von Prominenten hört, die sich am heimischen Fiskus nach Wegzug die Zähne ausgebissen haben.

Trotzdem, ohne Steuerberater, erfahrene Juristen und einer persönlichen Betreuung vor Ort, zumindest in der Eingewöhnungszeit, sollte ein Wegzug nicht vollzogen werden. Wir sind für Sie da – persönlich und direkt vor Ort!

 

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 Zypern als Vollmitglied der Europäischen Union ist eine Insel im östlichen Mittelmeer.

Seit 1960 ist die Insel ein unabhängiger Staat. Insbesondere der mediterrane Lebensstil, über 300 Sonnentage im Jahr und eine einzigartige Flora und Fauna locken jährlich mehr als drei Millionen Touristen an.

Die Verständigung in Englisch ist praktisch überall möglich.

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