Wohnsitz verlagern und Privatsphäre schützen

Darüber hinaus zeigen die neu geschlossenen Informationsabkommen, hier insbesondere OECD CRS – das sogenannte OECD Informationsabkommen – und EU-FATCA, das Informationsabkommen der EU-Staaten, nicht nur überaus deutlich das Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern, sondern auch Wirkung. Das Bankgeheimnis gehört mittlerweile nahezu weltweit der Vergangenheit an!

Wer zukünftig sein erwirtschaftetes Vermögen und sein unternehmerisches Handeln daher nicht mehr ungefragt herzeigen möchte, sollte seinen Wohnsitz ins wesentlich liberalere Ausland verlagern. Vom europäischen Mittelmeer bis zum Persischen Golf bieten sich ausreichende interessante Möglichkeiten.

Wer durch die Verlagerung seines Wohnsitzes ins Ausland anfallende Steuerlasten auf ein Minimum reduziert, braucht zukünftig weder OECD CRS noch EU-FATCA fürchten. Jenseits der Grenzen ist auch diesbezüglich die Freiheit nahezu grenzenlos!

Die einwandfreie Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Keine Frage, die steuerlich motivierte Wohnsitzverlagerung ist heutzutage bedeutend einfacher geworden. Vielleicht auch mit ein Grund, warum man nicht mehr sonderlich viel von Prominenten hört, die sich am heimischen Fiskus nach Wegzug die Zähne ausgebissen haben.

Trotzdem, ohne Steuerberater, erfahrene Juristen und einer persönlichen Betreuung vor Ort, zumindest in der Eingewöhnungszeit, sollte ein Wegzug nicht vollzogen werden. Wir sind für Sie da – persönlich und direkt vor Ort!